Team Körperpflege
Der Friseurberuf gehört zu den Berufen, bei denen umfassende Dienstleistungen erbracht werden, die hohe Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Behandlung und Beurteilung verlangen. Seine besondere Prägung erhält er dadurch, dass die Leistungen direkt an den Kunden vollzogen werden. Die Erwartungen und Anforderungen der Kunden, die technologischen Gegebenheiten und Möglichkeiten und die gesellschaftlichen Entwicklungen bilden den Rahmen für die berufliche Handlungskompetenz.
Von Friseuren und Friseurinnen wird neben dem soliden handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität und Flexibilität erwartet. Als Dienstleistende müssen sie ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kunden orientieren und durch ihre berufliche Handlungsfähigkeit erfüllen. Nur so wird es möglich sein, das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Friseur und Kunde aufzubauen und die gewünschte Kundenbindung für eine gesicherte berufliche Existenz zu erlangen.
Des Weiteren nehmen Salonmarketing, betriebliche Organisation und unternehmerisches Handeln einen hohen Stellenwert ein. Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, zu verstehen, nachzuvollziehen und mittragen zu können.
Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Friseure in der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden,
baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
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Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Friseur/Friseurin
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Lernfelder
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Zeitrichtwertein Unterrichtsstunden
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Nr.
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1. Jahr
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2. Jahr
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3. Jahr
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1
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In Ausbildung und Beruf orientieren
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60
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2
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Kunden empfangen und betreuen
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40
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3
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Haare und Kopfhaut pflegen
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80
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4
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Frisuren empfehlen
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80
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5
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Haare schneiden
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60
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6
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Frisuren erstellen
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60
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7
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Haare dauerhaft umformen
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60
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8
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Haare tönen
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80
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9
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Haare färben und blondieren
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80
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10
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Hände und Nägel pflegen und gestalten
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40
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11
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Haut dekorativ gestalten
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80
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12
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Betriebliche Prozesse mitgestalten
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80
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13
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Komplexe Friseurdienstleistungen
durchführen
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80
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Summen: insgesamt 880 Stunden
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320
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280
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280
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Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Prüfungen : Teil I der Gesellenprüfung nach 18 Monaten
Teil II der Gesellenprüfung im 36. Monat
Beide Teilprüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem
praktischen Prüfungsteil.
Das Gesamtergebnis der Teile I und II ist die Gesellenprüfungsnote.
Berufsschultage: 1. Ausbildungsjahr = 2 Schultage
2. Ausbildungsjahr = 1 Schultag
3. Ausbildungsjahr = 1 Schultag
