Schulordnung

Schulordnung

A. GELTUNGSBEREICH

Diese Schulordnung gilt im Schulbereich, an außerschulischen Lernorten und für die gesamte Dauer der schulischen Veranstaltungen. Bei schulischen Veranstaltungen im Ausland ist zusätzlich das dort geltende nationale Recht zu beachten. Es gelten bei außerschulischen Projekten und Unterrichtseinheiten neben dieser Schulordnung die jeweilige Hausordnung der externen Ausbildungsstätte und die Anordnungen der dort verantwortlichen Personen.

Kooperationsschulen, mit denen die BbS im Rahmen der Berufsorientierung zusam-menarbeitet, stellen sicher und tragen die Verantwortung für das vollständige Vorlie-gen der Empfangsbekenntnisse der Schulordnung der BbS Duderstadt von Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten der jeweiligen Kooperati-onsschule.
B. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
01. Verhaltensregeln/Rahmenbedingungen
Der Zugang zur BbS Duderstadt erfolgt in der Regel über den Haupteingang. Mit dem Betreten und Verlassen des Schulbereiches beginnt und endet die Aufsichtspflicht der BbS Duderstadt.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Kooperation Berufsorientierung) ist das Verlassen des Schulbereiches nur auf ausdrückliche Anordnung der Lehrkräfte der BbS Duderstadt sowie im Zusammenhang mit einem Notfall erlaubt.
Die Hinweise auf den ausgehängten Flucht- und Rettungswegeplänen sind zu beach-ten.
In der Zeit von 07:00 Uhr bis 07:35 Uhr ist der gebäudeinterne Aufenthaltsbereich begrenzt auf das Foyer, die Cafeteria sowie die sanitären Einrichtungen angrenzend an die Cafeteria. Ab 07:35 Uhr ist das gesamte Schulgebäude für Schülerinnen und Schüler zugänglich.
Die Kernunterrichtszeit der BbS Duderstadt liegt zwischen 07:45 Uhr und 15:40 Uhr.
Bis 16:00 Uhr verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Um 16:00 Uhr wird das Gebäude verschlossen.
Die schulische Aufsicht endet für die/den jeweilige/n Schüler/-in mit dem entspre-chenden Ende der persönlichen schulischen Veranstaltung.
Bei Veranstaltungen im Schulgebäude werden die Öffnungszeiten gesondert geregelt und entsprechend bekannt gegeben.

02. Notfälle
Im gesamten Schulbereich gelten die aktuellen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvor-schriften sowie die Brandschutzordnung der BbS Duderstadt. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Alarmzeichen und informieren sich auf den Fluchtplänen, die im
Schulgebäude aushängen, über Fluchtwege und Sammelplätze. Die notwendige Unterweisung für das Verhalten bei Notfällen und Alarm erfolgt zu Beginn der Beschulung für alle Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte und wird im Klassenbuch dokumentiert.

03. Haftungsausschluss
Für von Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
Für Schäden, die sich aus der Mitnahme ergeben, haften somit die betreffenden Schülerinnen/Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter selbst.
Hinweis: Auch wenn eine Versicherung für den Sachschaden eintritt, wird in der Regel nur der Zeitwert, nicht jedoch der Wiederbeschaffungs- oder Neuwert ersetzt.

04. Schulfremde Personen
Gäste (z.B. Referent/-innen, Vertreter/-innen von Betrieben, Kammern) melden sich, sofern sie nicht über die jeweilige Lehrkraft angemeldet wurden, über das Sekretariat für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Schule an.

05. Datenschutz
Bei allen schulischen Veranstaltungen gilt das grundsätzliche Verbot, Bild- und Tonaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Person zu erstellen und/oder zu verbreiten bzw. zu veröffentlichen. Insbesondere die Bestimmungen zum Datenschutz sind zu beachten.
Auch die digitale Erfassung und Speicherung von Unterrichtsgeschehnissen und Unterrichtsergebnissen (z.B. Plakate, Tafelbilder) sowie von Aushängen ist nur mit Zustimmung der Lehrkräfte bzw. der Schulleitung erlaubt.
Ausnahmen können bei der Schulleitung beantragt und durch diese genehmigt werden.

06. Aushänge/Veröffentlichungen
Der Aushang und die Veröffentlichung von analogen und/oder digitalen Mitteilungen (z.B. Plakate, Flyer, Handzettel, Werbung) sind nur nach vorangegangener Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.

07. Nutzung von digitalen Endgeräten
Die Nutzung von digitalen Endgeräten regelt die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für den Prüfungsmodus. (siehe Anlage)

08. Gegenstände und Bekleidung
An der BbS Duderstadt erwarten wir von allen Personen angemessene und zweck-mäßige Kleidung, wie sie im Berufsleben erforderlich ist. Das Tragen von Emblemen und Abzeichen mit extremistischen Bezügen bzw. Inhalten ist nicht gestattet.
Gegenstände und Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden (z. B. sexuell aufreizende Kleidung, rechts- oder linksradikale Abzeichen), können durch die Lehrkräfte untersagt werden.
Störende oder gefährliche Gegenstände können von den Lehrkräften eingezogen werden. In der Regel können sie am Ende des jeweiligen Schultages gegen Empfangsquittung im Sekretariat abgeholt werden.
Während der Unterrichtszeiten und in geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen abzusetzen. Ausnahmen hiervon können bei der Schulleitung beantragt werden.
Gemäß §§ 58 und 71 Abs. 1 NSchG umfasst die Pflicht von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten nicht nur die Pflicht zur Teilnahme an allen schulischen Veranstaltungen, sondern auch die Verpflichtung, zu den schulischen Veranstaltungen mit zweckentsprechender Ausstattung zu erscheinen. Bei wieder-holten Pflichtverletzungen oder groben Verstößen kann das Nichtmitbringen von notwendiger Kleidung und Gegenständen (z. B. Sportbekleidung, fachbezogene Werkzeuge und Gegenstände) als Leistungsverweigerung gewertet werden.
Fundgegenstände werden im Sekretariat oder von den Hausmeistern entgegengenommen, so dass hier nach verloren gegangenen Sachen gefragt werden kann. Fundsachen, die innerhalb von sechs Monaten vom Eigentümer nicht abgeholt werden, werden an das Ordnungsamt des Schulträgers übergeben.

09. Notwendige Daten zur Beschulung
Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sowie die jeweiligen Ausbildungsbetriebe stellen der BbS Duderstadt alle zur Beschulung notwendigen Daten über das Anmeldeformular zur Verfügung.
Jeder Wohnungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzwechsel, Wechsel des Ansprechpartners im Ausbildungsbetrieb oder Änderungen der E-Mail-Adresse sind der Klassenlehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Namens- und Personenstandsänderungen (z. B. Eheschließung). Die Schülerin/der Schüler veranlasst selbstständig die Berichtigung der Daten durch eine Änderungsmeldung an das Sekretariat.

C. UNTERRICHT
01. Unterrichtsbeginn und -ende
Folgende Unterrichts- und Pausenzeiten sind festgelegt:
1. Unterrichtsstunde 07:45 – 08:30 Uhr
2. Unterrichtsstunde 08:30 – 09:15 Uhr
15 Minuten Pause
3. Unterrichtsstunde 09:30 – 10:15 Uhr
4. Unterrichtsstunde 10:15 – 11:00 Uhr
25 Minuten Pause
5. Unterrichtsstunde 11:25 – 12:10 Uhr
6. Unterrichtsstunde 12:10 – 12:55 Uhr
20 Minuten Pause
7. Unterrichtsstunde 13:15 – 14:00 Uhr
8. Unterrichtsstunde 14:00 – 14:45 Uhr
10 Minuten Pause
9. Unterrichtsstunde 14:55 – 15:40 Uhr

02. Unterrichtsformen
In unserer Schule bieten räumliche Gegebenheiten und Unterrichtsformen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, unabhängig von festgelegten Zeiten und Räumen, flexibel, eigenverantwortlich und selbstorganisiert zu lernen.
Diese selbstorganisierten Arbeitsphasen finden in Teilen in indirekter Aufsichtsführung statt. Damit diese offene und eigenverantwortliche Unterrichtsorganisation funktioniert, halten sich die Lernenden in besonderem Maße an die mit der Schul-ordnung vorgegebenen Regeln, um effektiv zu arbeiten, Unfälle und Schadenseintrit-te zu vermeiden und andere Lerngruppen im Gebäude nicht zu stören.

03. Schulwege
Der Schulweg ist eigenverantwortlich zu organisieren und zu bewältigen. Damit der Schulweg sicher bewältigt werden kann, ist von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ein verantwortungsbewusstes und umsichtiges Verhalten nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung gefordert. Für die Schulwege ist genügend Zeit einzuplanen. Unterrichtswege (z. B. zur Sporthalle, zu Praktikumsbetrieben) sind unverzüglich anzutreten und zurückzulegen.

04. Pünktlichkeit und Aufsicht
Die Unterrichtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Nimmt eine Lehrkraft innerhalb von 10 Minuten nach Beginn der Stunde den Unterricht nicht auf, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. deren Vertreterin oder Vertreter das Sekretariat.
Eine Aufsichtsperson ist für die Lernenden ab 07:35 Uhr sowie in den Pausen bis 15:00 Uhr ansprechbar.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen wenden sich die Schülerinnen und Schüler an das Sekretariat.

05. Versäumnisse und Nachweise
Die regelmäßige Anwesenheit im Unterricht ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Der unverzügliche Nachweis über das Nichtvertreten von Versäumnissen obliegt der Schülerin/dem Schüler bzw. der/dem Erziehungsberechtigten. Jedes Versäumen von Unterricht oder schulischen Veranstaltungen ist schriftlich zu entschuldigen, auch wenn es sich um einzelne Unterrichtsstunden oder Verspätungen handelt.

• Grundsätzlich ist die Schule bis zum Ende der ersten Unterrichtseinheit über das Nichterscheinen einer Schülerin/eines Schülers (z. B. per Telefon) zu informieren.
• Jedes Unterrichtsversäumnis ist ferner schriftlich bei der/dem Klassenlehrer/-in unter Angabe des Grundes zu entschuldigen. Die telefonische Meldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung!
• Bei Vollzeitschülerinnen oder Vollzeitschülern muss die schriftliche Entschuldigung spätestens bis zum dritten Unterrichtstag nach dem ersten Fehltag vorliegen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungs-berechtigten erforderlich.
• Bei Berufsschülerinnen oder Berufsschülern mit wöchentlichem Unterricht ist die schriftliche Entschuldigung mit Gegenzeichnung des Betriebes innerhalb von einer Woche nach Krankheitsbeginn vorzulegen.
• Bei Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises ist grundsätzlich fristgerecht eine ärztliche Bescheinigung (Schulunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Eine Bescheinigung, aus der lediglich hervorgeht, dass eine Arztpraxis aufgesucht wurde, reicht nicht aus. Das Fehlen aus Krankheitsgründen von mehr als drei Tagen ist ebenfalls durch eine ärztliche Bescheinigung zu entschuldigen.
• Für vorhersehbare Unterrichtsversäumnisse (z. B. Eignungstest, Vorstellungsgespräch) muss sich der Schüler/die Schülerin rechtzeitig im Voraus befreien lassen.

• Arztbesuche sollen nur in begründeten Ausnahmefällen während der Unterrichts-zeit stattfinden. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Fahrschulstunden sind während der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren und werden als Entschuldigungsgrund nicht anerkannt.

Verspätet vorgelegte Entschuldigungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben selbstständig versäumte Unterrichtsinhalte und Leistungsnachweise nachzuholen. Die Form des Leistungsnachweises wird durch die Lehrkraft bestimmt.
Fehlzeiten, die unentschuldigt bleiben, können zu zeugniswirksamen unentschuldigten Fehltagen und Einträgen im Arbeits- und Sozialverhalten führen.
Bei einer Erkrankung oder anderen persönlichen Gründen, die eine Teilnahme am Unterricht behindern, ist eine Abmeldung bei der Klassenlehrkraft oder ersatzweise bei der Lehrkraft erforderlich, die in der nächsten Stunde unterrichtet. Die vorzeitige Entlassung wird im Klassenbuch vermerkt.
Schülerinnen oder Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, tragen dafür Sorge, dass die unterrichtende Lehrkraft ihre Anwesenheit im Klassenbuch vermerkt.

06. Beurlaubungen

Erholungsurlaub ist auch von Berufsschülerinnen und Berufsschülern während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Eine Beurlaubung vom Unterricht für diesen Zweck ist grundsätzlich unzulässig.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen für einen oder mehrere Unterrichtstage müssen rechtzeitig, in der Regel mindestens 7 Tage vorher, bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist über die Klassenlehrkraft einzureichen.

07. Fachräume/Werkstätten/Sporthalle

Für die Nutzung, Sicherheit und Haftung in den EDV-Räumen, Küchen, Werkstätten und den dazugehörigen Räumen sowie in der Sporthalle gelten für die Schülerinnen und Schüler gesonderte Raumordnungen. Über diese wird von den unterrichtenden Lehrkräften zu Beginn des Schuljahres informiert.

D. PFLICHTVERLETZUNGEN
Die Nichtbeachtung bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben dieser Schulordnung können zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, gemäß § 61 Nieder-sächsisches Schulgesetz (NSchG) und bei schweren Verstößen zu strafrechtlichen o-der zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung erfolgt unter Umständen eine Information an die Erziehungsberechtigten, die Ausbildungsbetriebe und/oder die Polizei.

Im Geltungsbereich der Schulordnung und für die gesamte Dauer schulischer Veranstaltungen gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Somit ist das Rauchen ebenso wie das Mitführen oder der Konsum von Alkohol, Drogen und/oder drogenähnlichen Sub-stanzen (z.B. E-Zigaretten, Wasserpfeifen, so genannten „legal highs“) strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben schulrechtliche und unter Umständen auch straf- und/oder zivilrechtliche Folgen.

E. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die aufgeführten Anlagen * sind Bestandteil der Schulordnung.
Die Schulleitung ist befugt, im Falle von Änderungsbedarfen aufgrund der Pflicht zur Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß § 43 Abs. 2 S. 2 NSchG bis zum Stattfinden der zuständigen Konferenz gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 NSchG (Gesamtkonferenz) vorläufig die Anlagen dieser Schulordnung entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder einer veränderten Rechtslage mit Wirkung bis zum Beschluss der zuständigen Konferenz anzupassen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die BbS Duderstadt verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

* Anlagen
• Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos nach dem 
    Kunsturhebergesetz
• Einwilligung zur Befragung nach dem weiteren Werdegang
• Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren
   Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“
• Erlass „Rauchverbot sowie Verbot des Mitbringens und Konsum
   alkoholischer Getränke“
• Schulische Regeln für eine gute Zusammenarbeit (Selbstverpflichtung)
• Informationen zum Infektionsschutz und Hygieneregeln
• Leitbild der Berufsbildenden Schulen Duderstadt
• Nutzungsordnung für die Nutzung von digitalen Endgeräten
• Prüfungsordnung der BbS Duderstadt

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