EPPSG (Hinweise zum Energiepreis-Pauschalengesetz)

Liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie sicher der Presse entnommen haben, haben angemeldete Teilnehmer*innen im EPPSG näher bezeichneter beruflichen Bildungsgänge Anspruch auf eine Einmalzahlung. Wir schreiben derzeit diese Personengruppen über unseren üblichen elektronischen Weg an.

Weitere Informationen können Sie z. B. einsehen unter: 

www.gesetze-im-internet.de/eppsg/__1.html oder 

www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten

PS: 
a) In Fachschulen werden Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe ihrer schulischen Abschlüsse nach
einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung oder einer ausreichenden einschlägigen praktischen
Berufstätigkeit mit dem Ziel unterrichtet, ihnen eine vertiefte berufliche Weiterbildung zu
vermitteln und einen staatlichen Abschluss ermöglichen.
b) Fachoberschulen hingegen ermöglichen eine fachliche Schwerpunktbildung und befähigen, einen
Bildungsweg an einer Fachhochschule fortzusetzen.
c) Berufsqualifizierende Abschlüsse können an unseren Schulen in den Bildungsgängen Kosmetik bzw.
Pflegeassistenz erworben werden.
 

i. A. gez. M. Schmidt

 

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